Nutzung der DVP
Die DVP-Vorschriftensammlung wird seit vielen Jahren in den Studieninstituten eingesetzt. In der Vergangenheit hat es wiederholt Diskussionen um die Frage gegeben, in welchem Umfange handschriftliche Ergänzungen durch die Nutzer der DVP angebracht werden dürfen.
Für den Bereich der Hochschule hat das Präsidium in diesem Jahr festgestellt, dass nur noch in sehr eng begrenztem Maße handschriftliche Eintragungen möglich sind. Im Einzelnen ergibt sich künftig folgendes Bild:
Damit in unserem Hause einheitliche Standards bei der Nutzung der DVP gelten, findet diese Neuregelung auch für den Bereich der Institutslehrgänge (u. a. VFZ, VFA, A I/B I, A II, Studiengang Verwaltungsfachwirt) Anwendung.
Die Neuregelung greift für alle Aus-, Weiterbildungs- u. Studienangebote ab dem Einstellungsjahr bzw. Kursbeginn 01.08.2009. Für die bereits laufenden Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. S 3, Verwaltungsfachangestellte Einstellungsjahre 2007/2008, A II A ND die vor dem 01.08.2009 begonen haben) verbleibt es bei der b i s h e r i g e n Regelung.
Abschließend weise ich noch daraufhin, dass der Maximilian-Verlag die DVP-Vorschriftensammlung umgestellt hat. Künftig wird es statt einer 2-bändigen Bundesausgabe nur noch eine 1-bändige Bundesausgabe der Gesetzessammlung geben. Der Verlag hat aber sichergestellt, dass die vorhandene 2-bändige Bundesausgabe weiterhin nutzbar ist. Es findet eine synchrone Aktualisierung statt. Soweit aus Ihrer Sicht noch Fragen bestehen, darf ich Sie bitten, mit Frau Ruhe, Tel. 0511 1609 354, in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Holger Weidemann
Ausbildungsleiter
- der Vorschriftensammlung DVP darf kein zusätzliches Blatt mit Aufbaumustern oder handschriftlich geschriebenen Texten oder ähnlichen Ergänzungen hinzugefügt sein
- eingelegte, eingeschobene oder eingeklebte Blätter sind unzulässig
- handschriftliche Notizen der Teilnehmer in der DVP müssen sich auf Unterstreichungen, Hervorhebungen und einzelne Paragraphenquerverweise beschränken
- leere Seiten dürfen nicht mit handschriftlichen Kommentierungen oder Erläuterungen beschrieben sein.
Damit in unserem Hause einheitliche Standards bei der Nutzung der DVP gelten, findet diese Neuregelung auch für den Bereich der Institutslehrgänge (u. a. VFZ, VFA, A I/B I, A II, Studiengang Verwaltungsfachwirt) Anwendung.
Die Neuregelung greift für alle Aus-, Weiterbildungs- u. Studienangebote ab dem Einstellungsjahr bzw. Kursbeginn 01.08.2009. Für die bereits laufenden Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. S 3, Verwaltungsfachangestellte Einstellungsjahre 2007/2008, A II A ND die vor dem 01.08.2009 begonen haben) verbleibt es bei der b i s h e r i g e n Regelung.
Abschließend weise ich noch daraufhin, dass der Maximilian-Verlag die DVP-Vorschriftensammlung umgestellt hat. Künftig wird es statt einer 2-bändigen Bundesausgabe nur noch eine 1-bändige Bundesausgabe der Gesetzessammlung geben. Der Verlag hat aber sichergestellt, dass die vorhandene 2-bändige Bundesausgabe weiterhin nutzbar ist. Es findet eine synchrone Aktualisierung statt. Soweit aus Ihrer Sicht noch Fragen bestehen, darf ich Sie bitten, mit Frau Ruhe, Tel. 0511 1609 354, in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Holger Weidemann
Ausbildungsleiter