Prüfungsamt
Das Prüfungsamt der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen hat seinen Sitz am Bildungszentrum Braunschweig. Für die gegenwärtigen und die bis einschließlich 2010 beginnenden Studiengänge hat es die Aufgabe, nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften
Nach § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes (APVOgehD) in der Fassung vom 19.09.2007 (Nds.GVBl. Nr. 29/2007, S. 456) werden die Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung vom Prüfungsamt als staatliche Angelegenheit abgenommen. In diesem Zusammenhang nimmt das Prüfungsamt u. a. folgende Aufgaben wahr:
Das Team des Prüfungsamtes steht Ihnen für weitere Informationen gern zur Verfügung.
- eine Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung durchzuführen sowie
- ggf. über die Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes zu entscheiden.
Nach § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes (APVOgehD) in der Fassung vom 19.09.2007 (Nds.GVBl. Nr. 29/2007, S. 456) werden die Zwischenprüfung und die Laufbahnprüfung vom Prüfungsamt als staatliche Angelegenheit abgenommen. In diesem Zusammenhang nimmt das Prüfungsamt u. a. folgende Aufgaben wahr:
- Ladung zu den einzelnen Prüfungsteilen
- Bestellung der Prüfenden für die Bewertung der Diplomarbeiten und der Aufsichtsarbeiten
- Bildung der Prüfungskommissionen für die mündlichen Prüfungen
- Bekanntgabe der Themen der Diplomarbeit
- Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse
- Entscheidung über die Verlängerung der Bearbeitungszeit für Prüfungsleistungen
- Entscheidung über die Folgen von Täuschungsversuchen
- Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes nach § 21 Abs. 2 APVOgehD
- Durchführung von Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren
Das Team des Prüfungsamtes steht Ihnen für weitere Informationen gern zur Verfügung.
