Informationen für Arbeitgeber
An dieser Stelle erhalten die Arbeitgeber unserer Studierenden die wichtigsten Informationen zum Studium.
Termine Laufbahnprüfung 2013
Schriftliche Prüfung: 17. - 19.04.2013
Mündliche Prüfung: 29.05. - 06.06.2013
Diplomfeier: 07.06.2013
Die Zeit bis zum 07.06.2013gilt als Studienzeit. Ein Einsatz in den Ausbildungsverwaltungen könnte somit ab 10.06.2013erfolgen.
Es handelt sich um Planungsdaten. Die konkreten Termine werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben.
Regionalkonferenzen der Ausbildungsleiter/-innen 2011
Bachelorstudiengänge ab 01.08.2011
1. Allgemeines
Die bisherigen Diplom-Studiengänge Verwaltung und Verwaltungsbetriebswirtschaft an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) werden zum 01.08.2011 auf das Bachelor-System umgestellt. Damit gehen für die Studierenden, die HSVN selbst, aber auch für die ausbildenden Kommunen einige Veränderungen und Neuerungen einher. Über diese Änderungen möchte ich im Folgenden informieren.
In der Konzeptionsphase hat die HSVN darauf geachtet, dass sowohl das Innenministerium als auch die Akkreditierungsagentur stets in den Planungsprozess eingebunden und über dessen Fortgang informiert waren. Auch die Ausbildungskommunen hat die HSVN auf verschiedenen Wegen bereits frühzeitig in die Planung miteingebunden. Darüber hinaus wurden die für die Anerkennung und Akkreditierung der Studiengänge vorliegenden Richtlinien der Innenministerkonferenz, der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Akkreditierungsrates eingehalten. Auf dieser Basis und wegen der umfassenden Einbindung der verschiedenen Partner sind wir sehr zuversichtlich, dass das jetzt erarbeitete Konzept der Überprüfung durch das Innenministerium und die Akkreditierungsagentur standhält.
2. Gliederung des Studiums
Die beiden zukünftigen Studiengänge „Allgemeine Verwaltung“ und „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ schließen mit dem Abschluss B.A. (Bachelor of Arts). Das Studium wird in 3 Jahren absolviert und besteht aus insgesamt 9 Trimestern. Die theoretische Ausbildung findet an der HSVN in den Trimestern 1 und 2 (erstes Studienjahr), 4 und 6 (zweites Studienjahr) sowie 8 und 9 (drittes Studienjahr) statt. In den Trimestern 3, 5 und 7 findet die fachpraktische Ausbildung in den Kommunen statt. Studienbeginn ist wie gehabt am 01.08. eines Jahres.
Das erste Studienjahr umfasst das Grundstudium, das zweite und dritte Studienjahr bilden das Hauptstudium. Das Grundstudium findet für beide Studiengänge inhaltlich, organisatorisch und bezüglich der zu erbringenden Prüfungsleistungen einheitlich statt. Die Wahl der Spezialisierung ("Allgemeine Verwaltung", "Verwaltungsbetriebswirtschaft") erfolgt zum Beginn des zweiten Studienjahres. Innerhalb der beiden Studiengänge können sich die Studierenden im begrenzten Umfang weiter spezialisieren. Im 8. und 9. Trimester wählen sie je ein Wahlpflichtfach, im 9. Trimester nehmen Sie an einem Studienprojekt ihrer Wahl teil.
3. Modularisierte Studiengänge
Eines der zentralen Elemente der Einführung von Bachelor-Studiengängen besteht in der Modularisierung des Studiums. Kernidee der Modularisierung ist es, wegzukommen von der kleinteiligen Betrachtung von Fragestellungen im Rahmen vieler (häufig inhaltlich schlecht koordinierter) Einzelveranstaltungen hin zu einer „ganzheitlichen“ Betrachtungsweise. So soll berücksichtigt werden, dass neben der rein rechtlichen Prüfung und Entscheidung eines Sachverhalts auch ökonomische Aspekte betroffen sein können, dass Entscheide in einer den Bürgerinnen und Bürgern verständlichen Art und Weise formuliert und ggf. mündlich vertreten oder erklärt werden müssen. Entsprechend umfassen Module zum Teil rechts-, wirtschafts- oder auch sozialwissenschaftliche Inhalte. Die einzelnen Module sind in Teilmodule gegliedert. Damit bleiben die einzelnen Stoffgebiete weiterhin erkennbar, sind jetzt aber Teil eines inhaltlich und organisatorisch abgestimmten Gesamtmoduls. Für jedes Modul und Teilmodul wird eine Modulbeschreibung erstellt, in der die Qualifikationsziele, die konkreten Inhalte sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen dargestellt sind (siehe Modulkatalog).
Während des gesamten Studiums werden Leistungspunkte (Credit Points, ECTS-Punkte) erworben. Mit dem Erwerb eines Leistungspunktes weisen die Studierenden nach, dass sie sich einen genau definierten Stoffumfang erarbeitet haben. Pro Studienjahr sind 60 Leistungs¬punkte zu erwerben, während des gesamten Studiums also 180 Leistungspunkte. Leistungspunkte werden in den Praxisphasen genauso erworben wie während der theoretischen Ausbildung an der HSVN. Die Anzahl der in einem Trimester zu erwerbenden Leistungspunkte variiert je nach Länge des Trimesters zwischen 16 und 22.
Für jedes Teilmodul (und damit für jedes Modul insgesamt) ist die Anzahl der Präsenzstunden definiert. Entsprechend den Akkreditierungsvorgaben erhält das Selbststudium ein höheres Gewicht. Durchschnittlich etwa ein Drittel des Studiums ist als Selbststudium durchzuführen, d.h. als selbstständiges Vor- und Nachbereiten der Lehrveranstaltungen sowie als eigenständiges Erarbeiten von Problemlösungen.
4. Prüfungswesen
Eine wesentliche Neuerung in den Studiengängen besteht darin, dass Leistungspunkte nur für geprüfte Leistungen vergeben werden (dürfen!). Das bedeutet, dass reine Anwesenheit weder in den fachtheoretischen noch in den fachpraktischen Studums teilen für den Erwerb von Leistungspunkten ausreicht. Es gilt die Regel: kein Leistungspunkt ohne Leistung. Diese Vorgabe bedeutet weiter, dass alle Leistungsnachweise bestanden werden müssen. Dabei sind benotete Leistungsnachweise von solchen zu unterschieden, für die lediglich die Bewertungen „bestanden“, bzw. „nicht bestanden“ vergeben werden. Ein Streichen oder Ausgleichen von Leistungsnachweisen wird nicht möglich sein. Welche Leistungen die Studierenden der HSVN in Zukunft zu erbringen haben, ist dem Prüfungscurriculum zu entnehmen.
Im 8. Trimester müssen die Studierenden eine Bachelor-Arbeit mit einer Bearbeitungsdauer von 9 Wochen erstellen. Im 9. Trimester findet eine benotete mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums über die Bachelor-Arbeit statt. Gemeinsam bilden diese beiden Leistungen das Modul Bachelor-Arbeit, dessen Gesamtnote mit 10 vH in die Endnote einfließt.
Es ist bei der Gestaltung des Prüfungscurriculums darauf geachtet worden, dass
Es werden sowohl Prüfungen in einzelnen Teilmodulen stattfinden als auch Prüfungen für ein gesamtes Modul. Aus den Noten der Teilmodule werden nach festen Gewichtungsschemata Modulnoten, aus den Modulnoten dann eine Gesamtnote errechnet.
Mit dem Erbringen aller 180 Leistungspunkte erwerben die Studierenden ihren Bachelor-Abschluss, Studierende im Vorbereitungsdienst erhalten zudem die Laufbahnbefähigung. Eine Zwischen- und Abschlussprüfung in der bisherigen Form wird es nicht mehr geben.
5. Fachpraktische Module
Die drei fachpraktischen Module sind in den Ausbildungsbehörden abzuleisten; die Inhalte sind den Modulbeschreibungen im Modulkatalog zu entnehmen. Auch die drei Praxismodule werden durch jeweils eine Prüfung abgeschlossen. Dabei handelt es sich im ersten Praxistrimester um die Führung des Praxisbegleitbuchs, in dem – wie bisher – die Aufgaben und Arbeiten in der Praxisphase nach bestimmten Strukturvorgaben dokumentiert werden müssen. Diese Leistung muss bestanden werden, sie bleibt aber unbenotet und fließt nicht in die Endnote mit ein. Die Bewertung erfolgt durch die Ausbildungsbehörde sowie ein Mitglied der FHVN.
Zum Abschluss des zweiten fachpraktischen Trimesters muss ein Studierender nach Vorgaben der FHVN einen Bescheid erstellen und die entsprechende Akte aufarbeiten. Auch diese Leistung muss bestanden werden, bleibt aber ebenfalls unbenotet und fließt nicht in die Endnote ein. Die Bewertung (bestanden / nicht bestanden) erfolgt wiederum durch die Ausbildungsbehörde und ein Mitglied der HSVN.
Nach dem dritten fachpraktischen Trimester müssen die Studierenden einen Sachverhalt aus ihrer eigenen Praxisphase aufarbeiten, in einer Präsentation darstellen und sich dazu einer mündlichen Prüfung unterziehen. Es ist vorgesehen, diese Prüfung, die benotet wird und mit 10 vH in die Bachelor-Endnote eingeht, möglichst dezentral an u. U. 4-6 Lehrgangsorten abzuhalten. Mit diesem Verfahren soll die besondere Bedeutung der Praxisphasen für das Studium an der HSVN hervorgehoben, dem hohen Gewicht der Prüfung für die Gesamtnote Rechnung getragen und die enge inhaltliche, organisatorische und personelle Verzahnung zwischen HSVN und den Ausbildungskommunen gefestigt werden.
DOKUMENTE (Stand: 04/2012):
Warum sollten die Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 2 studieren?
Das Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen befähigt zur qualifizierten Sachbearbeitung, zu gehobenen Leitungsfunktionen und für Positionen des Managements in den Verwaltungen der Gemeinden und Landkreise sowie in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Verwaltungen verstehen sich heute als Dienstleister für ihre Bürgerinnen und Bürger und ihre Unternehmen. Zur weiteren Förderung dieses Wandels von der Obrigkeitsverwaltung hin zu einem serviceorientierten Partner brauchen die Verwaltungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in hohem Maße fachkompetent sind, qualitäts- und ressourcenbewusst handeln sowie soziale und kommunikative Qualifikationen besitzen.
Diese Fähigkeiten vermittelt und fördert die Hochschule in einem 3-jährigen Studium. Die Inhalte des Studiengangs sind so ausgewählt, dass erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen je nach gewähltem Studiengang entweder über vertiefte juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse verfügen, gleichzeitig aber so umfassend ausgebildet sind, dass eine Verwendungsmöglichkeit in allen Bereichen des gehobenen Verwaltungsmanagements besteht.
Kennzeichnend für das Studium ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die berufspraktischen Studien - sprich das Kennenlernen der Verwaltungspraxis bis hin zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung eines Aufgabengebietes auf Zeit - umfassen ein Drittel der gesamten Studienzeit. Nur auf diese Weise kann beides gelingen: Die Studenten lernen fühzeitig, ihr theoretisches Wissen in der Praxis zu verwerten, und die Einstellungsbehörden können Fähigkeiten und Interessenlagen ihrer Nachwuchskräfte zielgerichtet fördern.
Termine Laufbahnprüfung 2013
Schriftliche Prüfung: 17. - 19.04.2013
Mündliche Prüfung: 29.05. - 06.06.2013
Diplomfeier: 07.06.2013
Die Zeit bis zum 07.06.2013gilt als Studienzeit. Ein Einsatz in den Ausbildungsverwaltungen könnte somit ab 10.06.2013erfolgen.
Es handelt sich um Planungsdaten. Die konkreten Termine werden vom Prüfungsamt bekannt gegeben.
Regionalkonferenzen der Ausbildungsleiter/-innen 2011
Bachelorstudiengänge ab 01.08.2011
1. Allgemeines
Die bisherigen Diplom-Studiengänge Verwaltung und Verwaltungsbetriebswirtschaft an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) werden zum 01.08.2011 auf das Bachelor-System umgestellt. Damit gehen für die Studierenden, die HSVN selbst, aber auch für die ausbildenden Kommunen einige Veränderungen und Neuerungen einher. Über diese Änderungen möchte ich im Folgenden informieren.
In der Konzeptionsphase hat die HSVN darauf geachtet, dass sowohl das Innenministerium als auch die Akkreditierungsagentur stets in den Planungsprozess eingebunden und über dessen Fortgang informiert waren. Auch die Ausbildungskommunen hat die HSVN auf verschiedenen Wegen bereits frühzeitig in die Planung miteingebunden. Darüber hinaus wurden die für die Anerkennung und Akkreditierung der Studiengänge vorliegenden Richtlinien der Innenministerkonferenz, der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Akkreditierungsrates eingehalten. Auf dieser Basis und wegen der umfassenden Einbindung der verschiedenen Partner sind wir sehr zuversichtlich, dass das jetzt erarbeitete Konzept der Überprüfung durch das Innenministerium und die Akkreditierungsagentur standhält.
2. Gliederung des Studiums
Die beiden zukünftigen Studiengänge „Allgemeine Verwaltung“ und „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ schließen mit dem Abschluss B.A. (Bachelor of Arts). Das Studium wird in 3 Jahren absolviert und besteht aus insgesamt 9 Trimestern. Die theoretische Ausbildung findet an der HSVN in den Trimestern 1 und 2 (erstes Studienjahr), 4 und 6 (zweites Studienjahr) sowie 8 und 9 (drittes Studienjahr) statt. In den Trimestern 3, 5 und 7 findet die fachpraktische Ausbildung in den Kommunen statt. Studienbeginn ist wie gehabt am 01.08. eines Jahres.
Das erste Studienjahr umfasst das Grundstudium, das zweite und dritte Studienjahr bilden das Hauptstudium. Das Grundstudium findet für beide Studiengänge inhaltlich, organisatorisch und bezüglich der zu erbringenden Prüfungsleistungen einheitlich statt. Die Wahl der Spezialisierung ("Allgemeine Verwaltung", "Verwaltungsbetriebswirtschaft") erfolgt zum Beginn des zweiten Studienjahres. Innerhalb der beiden Studiengänge können sich die Studierenden im begrenzten Umfang weiter spezialisieren. Im 8. und 9. Trimester wählen sie je ein Wahlpflichtfach, im 9. Trimester nehmen Sie an einem Studienprojekt ihrer Wahl teil.
3. Modularisierte Studiengänge
Eines der zentralen Elemente der Einführung von Bachelor-Studiengängen besteht in der Modularisierung des Studiums. Kernidee der Modularisierung ist es, wegzukommen von der kleinteiligen Betrachtung von Fragestellungen im Rahmen vieler (häufig inhaltlich schlecht koordinierter) Einzelveranstaltungen hin zu einer „ganzheitlichen“ Betrachtungsweise. So soll berücksichtigt werden, dass neben der rein rechtlichen Prüfung und Entscheidung eines Sachverhalts auch ökonomische Aspekte betroffen sein können, dass Entscheide in einer den Bürgerinnen und Bürgern verständlichen Art und Weise formuliert und ggf. mündlich vertreten oder erklärt werden müssen. Entsprechend umfassen Module zum Teil rechts-, wirtschafts- oder auch sozialwissenschaftliche Inhalte. Die einzelnen Module sind in Teilmodule gegliedert. Damit bleiben die einzelnen Stoffgebiete weiterhin erkennbar, sind jetzt aber Teil eines inhaltlich und organisatorisch abgestimmten Gesamtmoduls. Für jedes Modul und Teilmodul wird eine Modulbeschreibung erstellt, in der die Qualifikationsziele, die konkreten Inhalte sowie die zu erbringenden Prüfungsleistungen dargestellt sind (siehe Modulkatalog).
Während des gesamten Studiums werden Leistungspunkte (Credit Points, ECTS-Punkte) erworben. Mit dem Erwerb eines Leistungspunktes weisen die Studierenden nach, dass sie sich einen genau definierten Stoffumfang erarbeitet haben. Pro Studienjahr sind 60 Leistungs¬punkte zu erwerben, während des gesamten Studiums also 180 Leistungspunkte. Leistungspunkte werden in den Praxisphasen genauso erworben wie während der theoretischen Ausbildung an der HSVN. Die Anzahl der in einem Trimester zu erwerbenden Leistungspunkte variiert je nach Länge des Trimesters zwischen 16 und 22.
Für jedes Teilmodul (und damit für jedes Modul insgesamt) ist die Anzahl der Präsenzstunden definiert. Entsprechend den Akkreditierungsvorgaben erhält das Selbststudium ein höheres Gewicht. Durchschnittlich etwa ein Drittel des Studiums ist als Selbststudium durchzuführen, d.h. als selbstständiges Vor- und Nachbereiten der Lehrveranstaltungen sowie als eigenständiges Erarbeiten von Problemlösungen.
4. Prüfungswesen
Eine wesentliche Neuerung in den Studiengängen besteht darin, dass Leistungspunkte nur für geprüfte Leistungen vergeben werden (dürfen!). Das bedeutet, dass reine Anwesenheit weder in den fachtheoretischen noch in den fachpraktischen Studums teilen für den Erwerb von Leistungspunkten ausreicht. Es gilt die Regel: kein Leistungspunkt ohne Leistung. Diese Vorgabe bedeutet weiter, dass alle Leistungsnachweise bestanden werden müssen. Dabei sind benotete Leistungsnachweise von solchen zu unterschieden, für die lediglich die Bewertungen „bestanden“, bzw. „nicht bestanden“ vergeben werden. Ein Streichen oder Ausgleichen von Leistungsnachweisen wird nicht möglich sein. Welche Leistungen die Studierenden der HSVN in Zukunft zu erbringen haben, ist dem Prüfungscurriculum zu entnehmen.
Im 8. Trimester müssen die Studierenden eine Bachelor-Arbeit mit einer Bearbeitungsdauer von 9 Wochen erstellen. Im 9. Trimester findet eine benotete mündliche Prüfung in Form eines Kolloquiums über die Bachelor-Arbeit statt. Gemeinsam bilden diese beiden Leistungen das Modul Bachelor-Arbeit, dessen Gesamtnote mit 10 vH in die Endnote einfließt.
Es ist bei der Gestaltung des Prüfungscurriculums darauf geachtet worden, dass
- jeder Leistungspunkt beprüft wird,
- die Anzahl der Prüfungen (im Unterschied zu vielen Studiengängen an anderen Hochschulen) ein vertretbares Maß nicht übersteigt,
- eine Vielfalt von Prüfungsformen zur Anwendung kommt und
- die Prüfungsform dem Prüfungsinhalt angemessen ist.
Es werden sowohl Prüfungen in einzelnen Teilmodulen stattfinden als auch Prüfungen für ein gesamtes Modul. Aus den Noten der Teilmodule werden nach festen Gewichtungsschemata Modulnoten, aus den Modulnoten dann eine Gesamtnote errechnet.
Mit dem Erbringen aller 180 Leistungspunkte erwerben die Studierenden ihren Bachelor-Abschluss, Studierende im Vorbereitungsdienst erhalten zudem die Laufbahnbefähigung. Eine Zwischen- und Abschlussprüfung in der bisherigen Form wird es nicht mehr geben.
5. Fachpraktische Module
Die drei fachpraktischen Module sind in den Ausbildungsbehörden abzuleisten; die Inhalte sind den Modulbeschreibungen im Modulkatalog zu entnehmen. Auch die drei Praxismodule werden durch jeweils eine Prüfung abgeschlossen. Dabei handelt es sich im ersten Praxistrimester um die Führung des Praxisbegleitbuchs, in dem – wie bisher – die Aufgaben und Arbeiten in der Praxisphase nach bestimmten Strukturvorgaben dokumentiert werden müssen. Diese Leistung muss bestanden werden, sie bleibt aber unbenotet und fließt nicht in die Endnote mit ein. Die Bewertung erfolgt durch die Ausbildungsbehörde sowie ein Mitglied der FHVN.
Zum Abschluss des zweiten fachpraktischen Trimesters muss ein Studierender nach Vorgaben der FHVN einen Bescheid erstellen und die entsprechende Akte aufarbeiten. Auch diese Leistung muss bestanden werden, bleibt aber ebenfalls unbenotet und fließt nicht in die Endnote ein. Die Bewertung (bestanden / nicht bestanden) erfolgt wiederum durch die Ausbildungsbehörde und ein Mitglied der HSVN.
Nach dem dritten fachpraktischen Trimester müssen die Studierenden einen Sachverhalt aus ihrer eigenen Praxisphase aufarbeiten, in einer Präsentation darstellen und sich dazu einer mündlichen Prüfung unterziehen. Es ist vorgesehen, diese Prüfung, die benotet wird und mit 10 vH in die Bachelor-Endnote eingeht, möglichst dezentral an u. U. 4-6 Lehrgangsorten abzuhalten. Mit diesem Verfahren soll die besondere Bedeutung der Praxisphasen für das Studium an der HSVN hervorgehoben, dem hohen Gewicht der Prüfung für die Gesamtnote Rechnung getragen und die enge inhaltliche, organisatorische und personelle Verzahnung zwischen HSVN und den Ausbildungskommunen gefestigt werden.
DOKUMENTE (Stand: 04/2012):
Warum sollten die Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 2 studieren?
Das Studium an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen befähigt zur qualifizierten Sachbearbeitung, zu gehobenen Leitungsfunktionen und für Positionen des Managements in den Verwaltungen der Gemeinden und Landkreise sowie in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Verwaltungen verstehen sich heute als Dienstleister für ihre Bürgerinnen und Bürger und ihre Unternehmen. Zur weiteren Förderung dieses Wandels von der Obrigkeitsverwaltung hin zu einem serviceorientierten Partner brauchen die Verwaltungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in hohem Maße fachkompetent sind, qualitäts- und ressourcenbewusst handeln sowie soziale und kommunikative Qualifikationen besitzen.
Kennzeichnend für das Studium ist die enge Verzahnung von Theorie und Praxis. Die berufspraktischen Studien - sprich das Kennenlernen der Verwaltungspraxis bis hin zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung eines Aufgabengebietes auf Zeit - umfassen ein Drittel der gesamten Studienzeit. Nur auf diese Weise kann beides gelingen: Die Studenten lernen fühzeitig, ihr theoretisches Wissen in der Praxis zu verwerten, und die Einstellungsbehörden können Fähigkeiten und Interessenlagen ihrer Nachwuchskräfte zielgerichtet fördern.
