Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung
Eine Anmeldung zum Seminar kann nur schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax vorgenommen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldung ist verbindlich. Die anmeldende Stelle ist für das Studieninstitut Vertragspartner und Kostenträger.
Abmeldung/Stornierung
Eine Abmeldung ist kostenfrei bis zu dem im Ausschreibungstext angegebenen Meldeschluss. Danach wird das volle Entgelt erhoben. Ersatzteilnehmer können noch bis zum Seminartermin benannt werden.
Seminarverlegung oder -absage durch das Studieninstitut
Falls ein Seminar verlegt oder kurzfristig abgesagt werden muss, übernimmt das Studieninstitut keine Haftung für Kosten, die den Kostenträgern dadurch entstehen.
Inhouse-Seminare
Für Inhouse-Seminare wird mit dem Kostenträger ein individuelles Pauschalentgelt vereinbart. Wird die dabei festgelegte Höchstteilnehmerzahl überschritten, kann das Studieninstitut Teilnehmer ausschließen oder das vereinbarte Entgelt angemessen erhöhen.
Wird ein schriftlich vereinbartes Inhouse-Seminar vom Auftraggeber abgesagt, so sind
zu zahlen.
Rechnungsstellung
Die Kostenträger erhalten die Rechnung nach Durchführung des Seminars. Vorherige Zahlungen sollten im Einzelfall mit dem Studieninstitut abgestimmt werden.
Eine Anmeldung zum Seminar kann nur schriftlich per Post, per E-Mail oder per Fax vorgenommen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Anmeldung ist verbindlich. Die anmeldende Stelle ist für das Studieninstitut Vertragspartner und Kostenträger.
Abmeldung/Stornierung
Eine Abmeldung ist kostenfrei bis zu dem im Ausschreibungstext angegebenen Meldeschluss. Danach wird das volle Entgelt erhoben. Ersatzteilnehmer können noch bis zum Seminartermin benannt werden.
Seminarverlegung oder -absage durch das Studieninstitut
Falls ein Seminar verlegt oder kurzfristig abgesagt werden muss, übernimmt das Studieninstitut keine Haftung für Kosten, die den Kostenträgern dadurch entstehen.
Inhouse-Seminare
Für Inhouse-Seminare wird mit dem Kostenträger ein individuelles Pauschalentgelt vereinbart. Wird die dabei festgelegte Höchstteilnehmerzahl überschritten, kann das Studieninstitut Teilnehmer ausschließen oder das vereinbarte Entgelt angemessen erhöhen.
Wird ein schriftlich vereinbartes Inhouse-Seminar vom Auftraggeber abgesagt, so sind
- bei einer Absage bis drei Wochen vor dem Durchführungstermin 50 % des vereinbarten Entgelts
- bei einer Absage innerhalb von drei Wochen vor dem Durchführungstermin 100% des vereinbarten Entgelts
zu zahlen.
Rechnungsstellung
Die Kostenträger erhalten die Rechnung nach Durchführung des Seminars. Vorherige Zahlungen sollten im Einzelfall mit dem Studieninstitut abgestimmt werden.
